Grafik-Lizenzen

Hintergrund zum Marrakesch-Vertrag:

Für blinde Menschen sind bisher weltweit nur etwa 1% aller Bücher zugänglich. Um diesem Missstand entgegenzuwirken, wurde der sogenannte Marrakesch-Vertrag geschlossen.

Darin verpflichten sich mehr als 50 Staaten, den Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu urheberrechtlich geschützten Inhalten (Rechteinhaber: ich oder Dritte) zu vereinfachen. Konkret wird der Urheberrechtsschutz bei Verwendung durch blinde Menschen unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt. Da der Urheberrechtsschutz für sehende Menschen nicht ausgesetzt wird, ist sicherzustellen, dass die betroffenen Werke ausschließlich von berechtigten Personen im Sinne des Marrakesch-Vertrages verwendet werden dürfen.

 

Hierzu ist vorgesehen, dass die betroffenen Personen ihre Seheinschränkung nachweisen müssen. Darüber hinaus dürfen die Werke nicht veröffentlicht, vervielfältigt, verändert oder sehenden Menschen zugänglich gemacht werden.

Die urheberrechtlich geschützten Werke dürfen nur von gemeinnützigen Organisationen, die zusätzlich als ‚befugte Stellen‘ registriert sind, angeboten werden.

ProBlind unterstützt das Marrakesch-Abkommen. Da Grafiken, die unter das Abkommen fallen, nicht in andere Sprachen übersetzt, nicht textlich oder inhaltlich verändert und nicht geklont werden dürfen, bleibt jedoch eine riesige Hürde bestehen, blinde Menschen gerade im Bildungsbereich mit Lerngrafiken zu versorgen.

 

Deshalb empfiehlt ProBlind, nach Möglichkeit die Creative Commons Lizenz CC-BY 4.0 (Namensnennung 4.0 International) auszuwählen. Diese erlaubt die Übersetzung in andere Sprachen, die Nutzung als Vorlage, die inhaltliche, textliche und grafische Veränderung sowie das Ausdrucken der Grafiken.

Lizenz-Arten

ProBlind hat das Ziel, den Mangel an taktilen Grafiken für blinde Menschen zu beseitigen. Dafür werden viele tausende Grafiken benötigt.

Beim Erstellen ist der größte Aufwand das Zeichnen der taktil ertastbaren Informationen. Das Hinzufügen von Erklärungstexten ist dagegen mit wenig Aufwand verbunden.

 

Um die Grafiken in vielen Sprachen zur Verfügung stellen zu können, muss es erlaubt sein, sie auch zu übersetzen. Die Lizenzen CC-BY-ND und CC-BY-NC-ND erlauben dies nicht. Deshalb sind sie nur sehr eingeschränkt nutzbar und sollten nach Möglichkeit nicht verwendet werden.

Die anderen Lizenzen erlauben das Bearbeiten der Grafiken. Der Hauptunterschied bei Ihnen liegt darin, ob die Grafiken kommerziell genutzt werden dürfen oder nicht. Da nicht jeder blinde Nutzer über Braille-Drucker oder Schwellpapierdrucker verfügt, kann es notwendig sein, sich von Drittanbietern Grafiken ausdrucken zu lassen. Dies kann als kommerzielle Nutzung angesehen werden. Deshalb sind die Lizenzen CC-BY-NC und CC-BY-NC-SA in diesem Fall nicht hilfreich.

 

Um möglichst vielen blinden Menschen weltweit den Zugang zu möglichst vielen Grafiken so einfach wie möglich zu machen, empfiehlt ProBlind die Lizenz CC-BY-4.0.

Als Verein versuchen wir blinden Menschen die Möglichkeit zu geben mit ähnlichen Lerngrafiken zu arbeiten wie ihre sehenden Mitschüler. Sollten Sie sich als Urheber einer Grafik in Ihren Rechten verletzt fühlen, was wir keinen Falls beabsichtigen, wenden Sie sich bitte gerne an uns unter info@problind.org.

Die Creative Commons
Lizenzarten im Überblick

11
11
11